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Hintergrund
Über eine Milliarde Menschen leben in extremer
Armut. Die Weltgemeinschaft hat beschlossen, das
zu ändern. Alle UNO-Mitglieder, auch die Schweiz,
haben die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) vereinbart.
Die MDG sind gemeinsame Zielvorgaben für die Halbierung
der Armut und verbesserte Lebensbedingungen bis
ins Jahr 2015. Die Regierungen der ärmeren Länder
sind deshalb aufgerufen, einen stabilen Rahmen für
private Initiative zu schaffen und grundlegende
Dienste wie funktionierende Primarschulen oder Wasserversorgungen
anzubieten. Die Entwicklungszusammenarbeit kann
Partnerstaaten in diesem Bestreben wirksam unterstützen.

Bei Partnerländern, welche ihr Engagement
gegenüber der Armutsbekämpfung unter Beweis
gestellt haben, wird zuweilen die Umsetzung
der Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt mitfinanziert.
Die Budgethilfe fördert die makroökonomische
Stabilität, wie die Kontrolle der Inflation,
welche die ärmsten Schichten der Bevölkerung
besonders stark trifft. Sie leistet einen Beitrag
zur Finanzierung von strukturellen Reformen
wie die Stärkung der Rahmenbedingungen für die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung oder
ein gutes Management der öffentlichen Finanzen.
All diese Faktoren verringern das Risiko für
private Initiativen und Investitionen, welche
für die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein
nachhaltiges Wachstum unentbehrlich sind.
Was heisst Budgethilfe?
Partnerländer, die ihr Engagement
zur Armutsbekämpfung unter Beweis stellen,
werden im Rahmen der Allgemeinen Budgethilfe
durch direkte Beiträge an das staatliche
Budget darin gestärkt, ihre Kernaufgaben
wirksam und kosteneffizient wahrzunehmen
– beispielsweise im Gesundheitsbereich
oder der Justiz. Die Budgetprioritäten
der Regierung, deren Personalwesen,
Einkaufsregeln und Buchführungssysteme
sind massgebend. Die Auszahlung des
externen Beitrags erfolgt über die Zentralbank
an das Finanzministerium und hängt davon
ab, ob die im Dialog mit der Regierung
ausgehandelten Reformziele erreicht
werden.
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Die auf einer Partnerschaft und auf einem Leistungsausweis
basierende Budgethilfe ist ein relativ neuer
Weg der Entwicklungszusammenarbeit. So stellen
sich bei der Budgethilfe auch neue Fragen. Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Budgethilfe
die Armut wirksam und nachhaltig bekämpft? Wie
legt die Partnerregierung Rechenschaft ab gegenüber
dem Parlament, wie gegenüber den Gebern? Wie
kommen die Stimmen von Privatwirtschaft und
Zivilgesellschaft zum Tragen? Welche Massnahmen
können die Geberländer ergreifen, damit die
Hilfe optimal zum Tragen kommt?
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Die Schweiz macht einen Unterschied
In Sachen Budgethilfe spielt das Staatssekretariat
für Wirtschaft (SECO) national und international
eine aktive Rolle. Die Schweiz ist in Benin, Burkina
Faso, Ghana, Mosambik, Tansania und Nicaragua mit
dem Instrument der Budgethilfe präsent und hatte
in den meisten dieser Länder für eine oder mehrere
Amtsperioden sogar den Vorsitz der Gebergruppe inne.
Mit der Anwendung der Budgethilfe bekräftigt die
Schweiz ihren Willen, jene Länder, die sich zu wirtschaftlichen
und strukturellen Reformen verpflichtet haben, in
ihrem Kampf gegen die Armut zu unterstützen. Dieses
Vorhaben wird dadurch erleichtert, dass in diesen
Ländern Strategien zur Bekämpfung der Armut vorliegen
und das SECO die Budgethilfe so eng wie möglich
an deren Umsetzung koppelt.
Die Wirksamkeit der Budgethilfe kommt als
Teil eines Instrumenten-Mixes am besten zum
Tragen, z.B. in Kombination mit gezielten
Ausbildungsprojekten, mit innovativen Programmen
für ländliche Entwicklung, oder mit
erfahrungsgestütztem Dialog. Der Mehrwert der
Kombination von Instrumenten ist grösser als der
Nutzen, den jedes Instrument allein angewendet
stiften würde.
Die Wirksamkeit der Budgethilfe kommt als Teil
eines Instrumenten-Mixes am besten zum Tragen. Z.
B. in Kombination mit gezielten Ausbildungsprojekten,
mit innovativen Programmen für ländliche Entwicklung,
oder mit erfahrungsgestütztem Dialog ist die Budgethilfe
am wirksamsten. Der Mehrwert der Kombination von
Instrumenten ist grösser als der Nutzen, den jedes
Instrument allein angewendet stiften würde. Die
Budgethilfe bietet eine finanzielle Unterstützung
für das Staatsbudget, damit die prioritären Programme
für die Entwicklung und die Armutsbekämpfung finanziert
werden können. Darüber hinaus sind folgende Standbeine
der Budgethilfe wichtig:
- Der Politikdialog mit den
Behörden und anderen Institutionen des Landes,
der die Fortschritte des Reformprozesses evaluiert,
die wichtigsten Schwierigkeiten aufzeichnet
und einvernehmliche Lösungen sucht.
- Der Reformkatalog, der
die gemeinsam vereinbarten Leistungskriterien
sowie die Eckwerte für die Beurteilung der Ergebnisse
der Reformen enthält, sollte auf der nationalen
Strategie zur Bekämpfung der Armut basieren.
- Die technische Hilfe dient
der Qualitätsverbesserung der Staatsfinanzen,
der Stärkung der Kapazitäten für die öffentliche
Verwaltung sowie der Mobilisierung nationaler
Ressourcen.

Diese Website soll Chancen und Risiken, Möglichkeiten
und Grenzen der Budgethilfe praxisnah ausleuchten.
Sie enthält
- Thematisch ausgerichtete Erfahrungsberichte
aus den Partnerländern der schweizerischen Budgethilfe;
- Eine Reihe von Interviews mit Persönlichkeiten
aus den Partnerländern der Budgethilfe der Schweiz;
- Die Referate eines 2006 vom SECO veranstalteten
internationalen Symposiums zur Budgethilfe als
effektiver Beitrag an die Millennium-Entwicklungsziele;
- Hinweise auf einige Institutionen, welche
sich mit Budgethilfe befassen und eine Auswahl
weiterführender Dokumente.
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