deutsch english français
[ Hintergrund ]

Hintergrund

Über eine Milliarde Menschen leben in extremer Armut. Die Weltgemeinschaft hat beschlossen, das zu ändern. Alle UNO-Mitglieder, auch die Schweiz, haben die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) vereinbart. Die MDG sind gemeinsame Zielvorgaben für die Halbierung der Armut und verbesserte Lebensbedingungen bis ins Jahr 2015. Die Regierungen der ärmeren Länder sind deshalb aufgerufen, einen stabilen Rahmen für private Initiative zu schaffen und grundlegende Dienste wie funktionierende Primarschulen oder Wasserversorgungen anzubieten. Die Entwicklungszusammenarbeit kann Partnerstaaten in diesem Bestreben wirksam unterstützen.

Hintergrundinfo

Bei Partnerländern, welche ihr Engagement gegenüber der Armutsbekämpfung unter Beweis gestellt haben, wird zuweilen die Umsetzung der Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt mitfinanziert. Die Budgethilfe fördert die makroökonomische Stabilität, wie die Kontrolle der Inflation, welche die ärmsten Schichten der Bevölkerung besonders stark trifft. Sie leistet einen Beitrag zur Finanzierung von strukturellen Reformen wie die Stärkung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung oder ein gutes Management der öffentlichen Finanzen. All diese Faktoren verringern das Risiko für private Initiativen und Investitionen, welche für die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein nachhaltiges Wachstum unentbehrlich sind.

Was heisst Budgethilfe?

Partnerländer, die ihr Engagement zur Armutsbekämpfung unter Beweis stellen, werden im Rahmen der Allgemeinen Budgethilfe durch direkte Beiträge an das staatliche Budget darin gestärkt, ihre Kernaufgaben wirksam und kosteneffizient wahrzunehmen – beispielsweise im Gesundheitsbereich oder der Justiz. Die Budgetprioritäten der Regierung, deren Personalwesen, Einkaufsregeln und Buchführungssysteme sind massgebend. Die Auszahlung des externen Beitrags erfolgt über die Zentralbank an das Finanzministerium und hängt davon ab, ob die im Dialog mit der Regierung ausgehandelten Reformziele erreicht werden.

 
Die auf einer Partnerschaft und auf einem Leistungsausweis basierende Budgethilfe ist ein relativ neuer Weg der Entwicklungszusammenarbeit. So stellen sich bei der Budgethilfe auch neue Fragen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Budgethilfe die Armut wirksam und nachhaltig bekämpft? Wie legt die Partnerregierung Rechenschaft ab gegenüber dem Parlament, wie gegenüber den Gebern? Wie kommen die Stimmen von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft zum Tragen? Welche Massnahmen können die Geberländer ergreifen, damit die Hilfe optimal zum Tragen kommt?

 
 

Die Schweiz macht einen Unterschied

In Sachen Budgethilfe spielt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) national und international eine aktive Rolle. Die Schweiz ist in Benin, Burkina Faso, Ghana, Mosambik, Tansania und Nicaragua mit dem Instrument der Budgethilfe präsent und hatte in den meisten dieser Länder für eine oder mehrere Amtsperioden sogar den Vorsitz der Gebergruppe inne. Mit der Anwendung der Budgethilfe bekräftigt die Schweiz ihren Willen, jene Länder, die sich zu wirtschaftlichen und strukturellen Reformen verpflichtet haben, in ihrem Kampf gegen die Armut zu unterstützen. Dieses Vorhaben wird dadurch erleichtert, dass in diesen Ländern Strategien zur Bekämpfung der Armut vorliegen und das SECO die Budgethilfe so eng wie möglich an deren Umsetzung koppelt.

Die Wirksamkeit der Budgethilfe kommt als Teil eines Instrumenten-Mixes am besten zum Tragen, z.B. in Kombination mit gezielten Ausbildungsprojekten, mit innovativen Programmen für ländliche Entwicklung, oder mit erfahrungsgestütztem Dialog. Der Mehrwert der Kombination von Instrumenten ist grösser als der Nutzen, den jedes Instrument allein angewendet stiften würde.

Die Wirksamkeit der Budgethilfe kommt als Teil eines Instrumenten-Mixes am besten zum Tragen. Z. B. in Kombination mit gezielten Ausbildungsprojekten, mit innovativen Programmen für ländliche Entwicklung, oder mit erfahrungsgestütztem Dialog ist die Budgethilfe am wirksamsten. Der Mehrwert der Kombination von Instrumenten ist grösser als der Nutzen, den jedes Instrument allein angewendet stiften würde. Die Budgethilfe bietet eine finanzielle Unterstützung für das Staatsbudget, damit die prioritären Programme für die Entwicklung und die Armutsbekämpfung finanziert werden können. Darüber hinaus sind folgende Standbeine der Budgethilfe wichtig:

  • Der Politikdialog mit den Behörden und anderen Institutionen des Landes, der die Fortschritte des Reformprozesses evaluiert, die wichtigsten Schwierigkeiten aufzeichnet und einvernehmliche Lösungen sucht.
  • Der Reformkatalog, der die gemeinsam vereinbarten Leistungskriterien sowie die Eckwerte für die Beurteilung der Ergebnisse der Reformen enthält, sollte auf der nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut basieren.
  • Die technische Hilfe dient der Qualitätsverbesserung der Staatsfinanzen, der Stärkung der Kapazitäten für die öffentliche Verwaltung sowie der Mobilisierung nationaler Ressourcen.

Diese Website soll Chancen und Risiken, Möglichkeiten und Grenzen der Budgethilfe praxisnah ausleuchten. Sie enthält

  • Thematisch ausgerichtete Erfahrungsberichte aus den Partnerländern der schweizerischen Budgethilfe;
  • Eine Reihe von Interviews mit Persönlichkeiten aus den Partnerländern der Budgethilfe der Schweiz;
  • Die Referate eines 2006 vom SECO veranstalteten internationalen Symposiums zur Budgethilfe als effektiver Beitrag an die Millennium-Entwicklungsziele;
  • Hinweise auf einige Institutionen, welche sich mit Budgethilfe befassen und eine Auswahl weiterführender Dokumente.